Gastkarte
Eure Gastkarte
Nehmt kostenlos teil an den öffentlichen Stadtführungen und dem beliebten Nachtwächterrundgang.
Die Teilnahme an der Mittwochswanderung und an der geführten Freitagsradtour ist für euch kostenlos.
Ihr möchtet den Bus nutzen? Auf den Linien 60 und 40 fahrt ihr für nur 2 € pro Strecke - egal wie weit!
Der Burgbesuch ist für euch günstiger.
Tickets für die Freilichtbühne erhaltet ihr zum reduzierten Preis.
Einmal freien Eintritt in den BadePark Bentheim!!!
Freies WLAN in der Stadtmitte, bei der Touristinformation und auf dem Wohnmobilstellplatz im Schlosspark
Bentheimer Mineral Therme: Der Eintritt für euer Badeerlebnis ist für euch vergünstigt. Zur Zeit eingeschränkter Zugang. Nähere Informationen unter Bentheimer Mineraltherme
Profitiert außerdem von Vergünstigungen bei verschiedenen Veranstaltungen und beim Eintritt in die Spielbank.
Kurparkkonzerte von Mai bis September
NEU!!! 25 % Rabatt auf den Eintrittspreis pro Person/Gastkarte für den Tierpark in Nordhorn.
NEU!!! 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis pro Person/Gastkarte im Rock- und Popmuseum in Gronau.
NEU: 1,00 Euro Rabatt pro Person auf Karten vom Vechtestromer in Nordhorn!
Tipp: Auch nach eurer Reise ist die Gastkarte noch etwas wert! Korrekt ausgefüllt kommt sie in die Lostrommel in der Touristinformation für eine jährliche Verlosung.
Häufig gestellte Fragen:
Beitragspflichtig sind alle Personen, die in dem Erhebungsgebiet eine Unterkunft nehmen und dort weder eine alleinige Wohnung noch eine Hauptwohnung im Sinne
des Bundesmeldegesetzes haben und denen die Möglichkeit
1. zur Benutzung der Einrichtungen, die dem Tourismus dienen,
2. zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen oder
3. zur ermäßigten Inanspruchnahme von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr
geboten wird.
Der Gästebeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die öffentlichen Einrichtungen oder der öffentliche Personennahverkehr benutzt und die zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen
besucht werden.
Von der Gästebeitragspflicht sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres,
2. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern,
Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen
von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren Wohnsitz im Sinne der §§ 7 bis 9
und 11 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben, wenn sie ohne Entgelt oder
Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,
3. Personen, die sich ausschließlich zur Ausübung ihres Berufes oder zur Schul-oder Berufsausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,Entwurf: Satzung der Stadt Bad Bentheim über die Erhebung eines Gästebeitrages (Stand: 12.10.2017)
4. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 100 von Hundert beträgt,
5. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis völlig auf
ständige Begleitung angewiesen sind.
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästebeitragspflicht sind von den
Berechtigten nachzuweisen.
Die Gästekarte erhaltet ihr bei eurem Vermieter bzw. in eurer Unterkunft.
Die Beitragshöhe (Tagessatz) pro Übernachtung beträgt:
im Beitragsbezirk I :
Erwachsene 2,80 €
für Kinder zwischen 5 und 17 Jahren 1,80 €
im Beitragsgebiet II :
Erwachsene 1,80 €
Kinder zwischen 5 und 17 Jahren 0,90 €
Den Gästebeitrag bezahlt ihr direkt an den Vermieter bzw. in eurer Unterkunft.
Die neue Gastbeitragssatzung ab dem 01. September 2022!