Förderrichtlinien

für kulturelle Veranstaltungen und für kulturelle Zuschüsse 

Richtlinie zur Förderung kultureller Veranstaltungen in der Stadt Bad Bentheim

Kulturförderrichtlinie

Ihr möchtet eine Veranstaltung kultureller Art durchführen und benötigt finanzielle Unterstützung? - Dann reicht jetzt einen Antrag ein!

 

 

Die Zuschussanträge für kulturelle Veranstaltungen sind bis zum 10. Dezember des Vorjahres für Veranstaltungen des ersten Halbjahres und bis zum 10. Juni für Veranstaltungen des zweiten Halbjahres bei der Stadt Bad Bentheim, Eigenbetrieb Tourismus und Kultur zu stellen. Die Inaussichtstellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Richtlinie zur Förderung für kulturelle Zuschüsse in der Stadt Bad Bentheim

Pauschalzuschuss zur anteiligen Deckung der Betriebskosten eines Kulturträgers
 

 

Die Antragsstellung hat bis zum 1. Oktober eines jeden Vorjahres zu erfolgen. Die Bewilligung der Förderung erfolgt nach der Beschlussfassung zum Haushalt des Folgejahres und steht unter dem Vorbehalt seiner Genehmigung. Die Auszahlung erfolgt nach Haushaltsgenehmigung.