Unbeschwert unterwegs
Mit der Bad Bentheimer Gästekarte könnt ihr kostenfrei den Zug sowie Busse in der Grafschaft Bentheim nutzen. Bitte beachtet hierfür Folgendes:
- Die Bentheimer Gästekarte gilt als Fahrausweis in den Zugverbindungen im Landkreis Grafschaft Bentheim - also in der 2. Klasse in den Regionalbahnen RB 56 ("Regiopa") auf der Strecke Bad Bentheim - Nordhorn - Neuenhaus sowie in der RB 61 im Bereich der Haltepunkte Bad Bentheim - Schüttorf. Den Fahrplan finden Sie unter www.be-mobil.de.
- Die Gästekarte gilt als Fahrausweis in sämtlichen Linienbussen im Landkreis Grafschaft Bentheim. Ausgenommen sind die Buslinien 80, 981, T81 und der X80 „Baumwollexpress" sowie Sonderfahrten und Sonderzüge. Bei Nutzung der Buslinien 80, 981 und T81 im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (also im Bereich der Haltepunkte Nordhorn - Lohne) können sich Gäste das Ticket gegen Vorlage der Gästekarte an folgenden Stellen erstatten lassen: in der Geschäftsstelle der VGB im Bahnhof Nordhorn sowie im Reisebüro Berndt in den Bahnhöfen Bad Bentheim und Neuenhaus. Bei Fahrten, die die Grenze zum Landkreis Emsland überschreiten, muss für den Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Grafschaft Bentheim ein gesondertes Ticket käuflich erworben werden (nicht erstattungsfähig).
- Die Bentheimer Gästekarten sind ausschließlich als Fahrausweise gültig, wenn diese mit Vor- und Nachnamen sowie An- und Abreisedatum versehen sind.
- Gäste ab einem Alter von 16 Jahren müssen zusätzlich zur Gästekarte einen gültigen Personalausweis dabei haben. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden mit der Gästekarte kostenlos befördert, sofern sie durch eine volljährige Person begleitet werden.
- Die Bentheimer Gästekarte ist als Fahrausweis gültig ab 0 Uhr des angegebenen Anreisetages bis um 23:59 Uhr des angegebenen Abreisetages.
-Die Grafschafter Gästekarte berechtigt ausschließlich zur Personenbeförderung und umfasst nicht die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern oder Tieren. Ein Fahrradticket kann an den vorhandenen Automaten oder in der DB-App erworben werden.
- Zu dem gelten die Bedingungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens. Diese sind auf den jeweiligen Webseiten einzusehen.